Vorweg
Bevor es hier zur Sache geht, müssen wir eines vorweg sagen: Wir sind keine Rechtsexperten und das hier geschriebene stellt nur einen Einblick dar. Möchtet ihr genaueres über die hier aufgelisteten Themen wissen, so bitten wir euch, ein wenig zu googlen und die entsprechenden Rechtstexte zu lesen.
Wer ist Urheber?
Wie funktioniert das Urheberrecht und wann bekommt man dieses? Das ist eigentlich ganz einfach: Sobald ihr etwas neues, kreatives erschafft, sei es beispielsweise eine Illustration, eine Skulptur, ein Gedicht oder ein Song, so habt ihr automatisch das Urheberrecht daran. Denn ihr seid Urheber, also Erschaffer dieser Kreation. Man könnte es also auch als Erschafferrecht verstehen. Und dieses Recht kann euch keiner nehmen, denn die Tatsache, dass etwas von euch erschaffen wurde kann nicht mehr geändert werden. Dieses Recht gilt für jeden. Es ist egal, ob ihr studierter Designer oder Hobbybastler seid oder gerade mal 2 Jahre alt und mit Wachsmalern ein Kritzelbild gemalt habt. Das Urheberrecht an einem Werk entsteht für jeden mit der Erschaffung dieses Werkes.
Das Urheberrecht schützt euch somit nun auch vor unerlaubter Nutzung eurer Werke. Wenn euer Werk von einer anderen Person als euch selbst genutzt werden möchte, dann kommen hier die Nutzungsrechte ins Spiel.
Inspirieren lassen und abmalen
Wir lassen uns gerne von anderen Künstlern und Designern inspirieren und greifen hier und da deren Formensprache oder Bildelemente auf. Aber wie sieht es bei sowas mit dem Urheberrecht aus? Es passiert oft, dass ein eigenes Werk zu sehr an ein bereits bestehendes Werk erinnert. Das ist tatsächlich noch mal ein sehr langes und kompliziertes Thema. Wie viele Elemente darf man aus einem anderen Werk übernehmen ohne, dass es sich hierbei um eine Kopie handelt? Ein Foto beispielsweise darf nicht einfach abgemalt und kommerziell genutzt werden. Wenn ihr das für euch selbst privat macht, dann ist das in der Regel eigentlich OK. Grundsätzlich gilt aber, dass jeder dazu verpflichtet ist, die Urheberrechte anderer Künstler zu respektieren und zu beachten.
Eigene Werke nutzen lassen
Ihr wollt also nun eigene Werke zur Nutzung überlassen – wie geht ihr da am Besten vor? Wie bereits zuvor erklärt, könnt ihr euer Urheberrecht nicht abtreten. Die Tatsache, dass beispielsweise ein Song von Person A geschrieben wurde, kann nicht auf Person B übertragen werden. Denn der Song wurde nun mal von A geschrieben und so ist es geschehen. Ihr müsstet schon eine Zeitmaschine besitzen und Person A daran hindern den Song zu schreiben, damit Person B ihn stattdessen schreiben kann.
Wie funktioniert die ganze Sache dann nun? Ihr habt ein Werk erschaffen und könnt nun anderen Personen erlauben dieses zu nutzen. Dazu vergebt ihr Nutzungsrechte. Diese legt ihr zusammen mit eurem Kunden in einem bestimmten Rahmen fest. Dazu muss der Kunde euch genau angeben wie, wo und wie lange er eure Werke nutzen möchte.
Dazu gibt es einige Aspekte die dabei eine Rolle spielen.
Nutzungsfaktoren
Nutzungsart: Möchte der Kunde euer Werk neben vielen anderen Kunden auch nutzen oder möchte der Kunde das alleinige Nutzungsrecht daran haben? Also soll kein anderer Kunde euer Werk nutzen dürfen?
Nutzungszweck: Soll euer Werk für ein, zwei, drei oder mehr Printmedien genutzt werden (Zeitungen, Bücher, Tassen, Aufkleber, Shirts etc.) oder sogar online oder im TV ausgestrahlt werden?
Nutzungsumfang: Wie groß ist die Zielgruppe, die euer Werk zu sehen bekommt? Zeigt der Kunde euer Werk für wenig oder womöglich für Millionen von Leuten?
Nutzungsdauer: Will der Kunde euer Werk nur einmalig nutzen, über mehrere Jahre oder bis in alle Zeit?
Nutzungsraum: Soll die Nutzung regional, innerhalb Deutschlands, europa- oder weltweit stattfinden?
All diese Fragen dienen dazu einen Nutzungsfaktor auszurechnen. Um diesen zu berechnen, gibt es detaillierte Auflistungen zu allen Faktoren von dem AGD (hier findet ihr auch Beispielkalkulationen zu verschiedenen Themen) und bei der Illustratoren Organisation über den online Nutzungsrechte-Kalkulator.
Sehr empfehlenswert ist auch der Blog-Artikel zum Honorarwerk der Illustratoren Organisation, welches nich nur sehr schön und übersichtlich gestaltet ist, sondern zudem auch viele Kalkulationsbeispiele und Erklärungen beinhaltet.

Mehrere an einem Werk beteiligt?
Es ist durchaus möglich, dass an einem Werk mehrere Personen beteiligt waren. In diesem Fall sind die zusätzlichen Personen dann Miturheber, also Miterschaffer dieses Werkes. Somit ist es bei der Erhebung von Nutzungsrechten an einem gemeinsamen Werk erforderlich, dass die anderen Personen ihre Zustimmung geben. Dabei ist zu beachten, dass eine Person nicht für die anderen alleine entscheiden darf.
Nutzung über Rechte hinaus?
Sowas passiert manchmal und dies meist nicht einmal mit böser Absicht. Es kann passieren, dass der Auftraggeber den tatsächlichen Umfang einfach unterschätzt oder die Fristen der Nutzungsdauer einfach verschlafen hat. Da es sich hierbei dennoch um einen Urheberrechtsverstoß, habt ihr hier zivilrechtliche Ansprüche, wie etwa Ansprüche auf Unterlassung (der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung in Zukunft zu unterlassen). Weiterhin habt ihr auch Ansprüche auf eine Auskunft über die Verwendung, sowie auf Schadensersatz.
Ihr könnt dem Kunden allerdings auch die Option einer Nachlizensierung geben. Somit können die Nutzungsrechte nachträglich in einem angemessenen Umfang erworben werden. So macht ihr euch die Beziehung zu dem Kunden auch nicht direkt kaputt indem ihr mit Anwalt und Schadensersatz droht.
Titelbild Quelle: Unsplash – Headway